Übereinkommen Nr. 182 und Empfehlung Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. BGBl III 2002/41, ausgegeben am 19. 3. 2002.
Übereinkommen Nr. 182 und Empfehlung Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. BGBl III 2002/41, ausgegeben am 19. 3. 2002.