Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) betreffend die Steuerbegünstigung für Pensionsabfindungen (siehe bereits ARD 5277/1/2002). In § 124b Z 53 EStG wird folgender Satz angefügt:
„Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen aufgrund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen sind nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.“