vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung von Treueprämien bei Berechnung von Sonderzahlungen

ARD 5297/15/2002 Heft 5297 v. 26.3.2002

( § 49 Abs 1 und Abs 2 ASVG, § 12b Rahmen-KV-Industrieangestellte ) Als „Treueprämien“ bezeichnete Bezüge, die 12-mal jährlich in gleicher Höhe ausbezahlt werden und von keinen weiteren Voraussetzungen abhängen, als dass der betreffende Dienstnehmer länger als 5 Jahre im Unternehmen beschäftigt sein muss, stellen regelmäßiges Entgelt dar und sind in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte