( § 4 Abs 4 ASVG ) Wie beim abhängigen Dienstverhältnis setzt auch die Pflichtversicherung freier Dienstnehmer die Entgeltlichkeit der Tätigkeit voraus; ohne Entgeltvereinbarung kann keine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG entstehen. Die Tätigkeit der monatlichen Taxation (Wertermittlung) von Krankenkassenrezepten ist als freies Dienstverhältnis zu qualifizieren. BMAGS 13.12.1999, 120.436/8-7/99. (ZAS Jud. 4/2001)