Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses 159/2001 v. 11. 12. 2001 über die Änderung des Anhangs XVIII (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) des EWR-Abkommens betreffend Aufnahme der RL 2001/23/EG des Rates v. 12. 3. 2001 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen] („Änderungsrichtlinie-Betriebsübergang“). ABl L 65 v. 7. 3. 2002, S. 38.