( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Ein für die Bereiche Marketing, Sponsoring und Vertrieb verantwortlicher Angestellter eines Theaters kann Aufwendungen für Besuche von Theatervorstellungen der Konkurrenzbetriebe auch dann nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn sich diese Besuche für die berufliche Tätigkeit mitunter als unerlässlich erweisen.
VwGH 23.01.2002, 2001/13/0238