( § 20 Abs 1 Z 3 EStG ) Stellen die Bewirtungen von Interviewpartnern eines Journalisten kein Entgelt für die erteilten Informationen dar, sondern dienen sie der Schaffung eines angenehmen Gesprächsumfeldes, liegen keine abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen vor.
VwGH 28.11.2001, 2000/13/0145