Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002), das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden sollen
Ministerialentwurf 6. 3. 2002, 302/ME d. BlgNR XXI. GP
Neben zahlreichen Änderungen von fremdenrechtlichen Bestimmungen - u.a. Maßnahmen zur Verhinderung von Scheinadoptionen, Schaffung einer verpflichtenden Integrationsvereinbarung für alle Fremden, die nach dem 1. 1. 1998 zugewandert und noch nicht aufenthaltsverfestigt sind oder die nach dem 1. 1. 2003 zuwandern, inklusive Deutsch-Integrationskursen und Maßnahmen bei der Nichterfüllung der Integrationsverpflichtung durch den Fremden, sowie Anpassungen an verbindliche EU-Normen - sieht der vorliegende Ministerialentwurf ab 1. 1. 2003 eine Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechts mit dem Fremdenrecht, die Schaffung einheitlicher Kriterien für die Neuzulassung und die Optimierung des Zulassungsverfahrens für ausländische Schlüsselkräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt und eine flexiblere Gestaltung des Saisonniermodells vor. Im Wesentlichen umfassen die Änderungen des AuslBG folgende Punkte: