( § 17 dHGB ) Da Zeichen, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören, nicht eingetragen werden können, ist eine Firma mit bildlichen Zeichen wie „@“ im Firmenwortlaut nicht eintragungsfähig.
LG München I 25.01.2001, 17HK T 24115/00
Bei der Überprüfung einer zur Eintragung ins Handelsregister angemeldeten Firma ist davon auszugehen, dass der Firma Namensfunktion zukommt. Ein Bildzeichen kann diese Funktion nicht ausüben, da das Wesen des Namens seine wörtliche und aussprechbare Bezeichnung erfordert, die dem Bildzeichen fehlt.