vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1434, § 1457 ABGB)

ARD 5291/13/2002 Heft 5291 v. 5.3.2002

( § 1434, § 1457 ABGB) Ist ein Arbeitnehmer (hier: ein befristet Beschäftigter) irrtümlich der Überzeugung, er sei gekündigt worden, hat der Arbeitgeber entsprechend der ihn treffenden Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer über seine unrichtige Ansicht in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Arbeitgeber dies, hat er für die Rechtsfolgen (hier: Entgeltzahlung bis zum Ablauf der Befristung) einzustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte