( Art 22 Abs 3 RL 77/388/EWG , § 14 Abs 4 dUStG, § 11, § 12 UStG ) Eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen sind, berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug.
Bundesfinanzhof/BRD 27.07.2001, V R 55/99