( § 2 Abs 2, § 24 Abs 2 EStG ) Verlustzuweisungen an atypische stille Gesellschafter sind unter steuerrechtlichen Aspekten über den Betrag ihrer Einlage hinaus grundsätzlich zulässig, sofern diese nicht vertraglich ausgeschlossen oder nicht im Verhältnis der Einlagen der Gesellschafter erfolgt sind.
OGH 31.01.2001, 13 Os 57/00