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Ausgleichszulagenunschädlicher Bergbauernzuschuss

ARD 5287/17/2002 Heft 5287 v. 19.2.2002

( § 292 Abs 5 ASVG ) Öffentliche Mittel zur Aufrechterhaltung der Landwirtschaft, wie Bergbauernzuschuss, Bewirtschaftungsprämien oder EU-Förderungen, werden bereits durch die Pauschalierung nach § 292 Abs 5 und Abs 7 ASVG erfasst und gehören damit zum „Nettoeinkommen aus einem land-(forst-)wirtschaftlichen Betrieb“ iSd § 292 Abs 5 ASVG, das bei Ermittlung der Ausgleichszulage nicht darüber hinaus als zusätzliches Nettoeinkommen nach § 292 Abs 3 ASVG zu veranschlagen ist.

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