( § 871, § 1157 ABGB ) Sieht sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines Gespräches mit seinem Arbeitgeber über gegen ihn erhobene Vorwürfe - im Glauben, dass seine weitere Tätigkeit für den Arbeitgeber untragbar geworden wäre - gezwungen, eine einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses anzubieten, kann er diese später nicht wegen Irrtums anfechten, wenn ihm der Arbeitgeber lediglich schriftlich vorliegende Informationen bekannt gab und ihn nicht an der Aufklärung der Situation gehindert hat.