Verordnung des BMSG betreffend die Einbeziehung einer weiteren Personengruppe (Weltpriester der Katholischen Kirche, die in einer ihren Sitz im Bundesgebiet habenden Diözese inkardiniert oder vorläufig aufgenommen sind und Anspruch auf Bezüge gegen eine dieser Diözesen haben) in den anspruchsberechtigten Personenkreis des BPGG (Einbeziehungsverordnung 2002) ab 1. 3. 2002. BGBl II 2002/72, ausgegeben am 15. 2. 2002.