( § 4 Abs 4 ASVG, § 1 WEG ) Werden von einer Wohnungseigentumsgemeinschaft Personen in einem freien Dienstverhältnis beschäftigt (z.B. Schneeschaufler, Raumpfleger), entsteht ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs 4 ASVG mit der Wohnungseigentumsgemeinschaft als Dienstgeber, der im Rahmen seines Geschäftsbetriebes tätig wird. BMAGS 02.08.1999, 122.344/3-7/99. (ZAS Jud. 4/2001)