Kundmachung der Wr. Landesregierung über die Aufhebung des Abschn I.A. Abs 3 erster Satz Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 betreffend Festsetzung eines pauschalen Fixbeitrages für die Kammerumlage pensionierter Ärzte wegen Gesetzwidrigkeit durch VfGH 19. 6. 2001, V 2/01, ARD 5283/27/2002. LGBl f. Wien 2001/67, 67. Stück, ausgegeben am 24. 9. 2001.