Verordnung des BMF über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2002 - FOnV 2002). Gegenüber der außer Kraft tretenden FOnV, BGBl II 1998/71 idF BGBl 2001/137, ARD 4917/2/98 und ARD 5206/8/2001, wird mit 1. 1. 2002 der Kostenersatz für die automationsunterstützte Akteneinsicht mit € 0,07 je beantwortete Abfrage festgesetzt. Regelungen für die automationsunterstützte Übertragung von Erklärungen ausschüttungsgleicher Erträge iSd § 40 Abs 2 Z 1 InvFG ausländischer Kapitalanlagefonds und von Abgabenerklärungen, Selbstberechnungen und Anmeldungen nach dem GrEStG, dem ErbStG und dem KVG (zu den durch das AbgÄG 2001 geschaffenen gesetzlichen Grundlagen siehe ARD 5259/1/2001) werden neu aufgenommen. BGBl II 2002/46, ausgegeben am 31. 1. 2002.