( § 228 Abs 1 Z 4 ASVG ) Für Versicherte, die infolge einer Freiheitsbeschränkung an der Verfügung über ihre Arbeitskraft gehindert sind, sieht das ASVG eine Ersatzzeitenregelung vor, die auch auf Zwangsarbeiter, die auf einem Bauernhof beschäftigt waren, anzuwenden ist. OLG Wien 20.07.1999, 10 Rs 121/99. (ZAS Jud. 4/2001)