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§ 177 Abs 1 ASVG

ARD 5280/20/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

( § 177 Abs 1 ASVG ) Eine Berufskrankheit muss bereits aufgetreten sein, um als solche anerkannt zu werden. LG Feldkirch 12.05.1999, 35 Cgs 40/97. (ZAS Jud. 2/2001)

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