vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG

ARD 5280/10/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

( § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG ) Ist eine durch eine Betriebsübernahme bedingte und durch Auftragsrückgänge noch verstärkte Überkapazität auch nach durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen nur durch Personalabbau in den Griff zu bekommen, ist die Kündigung eines Arbeitnehmers betriebswirtschaftlich bedingt und auch dann nicht sozialwidrig iSd § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Alters und seiner Qualifikationen voraussichtlich erst nach ca. 7 Monaten einen annähernd gleich entlohnten Arbeitsplatz finden wird können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte