vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

ARD 5280/8/2002 Heft 5280 v. 25.1.2002

( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen und so den Betrieb schnellstmöglich stillzulegen, ist als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, die entsprechenden Kündigungen sozial zu rechtfertigen. Bundesarbeitsgericht/BRD 18.01.2001, 2 AZR 514/99. (Betriebs-Berater 2001/1747, Heft 34)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte