( § 20 AngG, § 49 Abs 1 HGB ) Die Urteile der Vorinstanzen, OLG Wien 17. 1. 2001, 9 Ra 197/00g, und ASG Wien 21. 1. 2000, 4 Cga 165/99h, ARD 5226/41/2001, betreffend Wirksamkeit einer Kündigung, die von einer mangels eines Geschäftsführers bzw. Notgeschäftführers vom Prokuristen der Gesellschaft dazu bevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen wurde, wurden mangels ausreichender Tatsachenfeststellungen aufgehoben und die Arbeitsrechtssache an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. OGH 27.06.2001, 9 ObA 111/01s.