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Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Tagesgeld

ARD 5279/22/2002 Heft 5279 v. 22.1.2002

( § 4 Abs 5, § 26 Z 4 EStG ) Die unterschiedliche Behandlung von Steuerpflichtigen nach § 4 Abs 5 EStG bzw. § 26 Z 4 EStG lässt eine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte oder die Verletzung in einem sonstigen Recht - insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des VfGH zum Gleichheitsgrundsatz - als wenig wahrscheinlich erscheinen.

VfGH 12.06.2001, B 1570/99

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