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Kollektivvertrag für Leiharbeiter ab 1. 3. 2002

ARD 5278/14/2002 Heft 5278 v. 18.1.2002

Mit 1. 3. 2002 tritt ein Kollektivvertrag für Leiharbeiter in Kraft, mit dem Bezahlung, Stehzeiten, Dienstreisen, Zulagen und Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) erstmals für diese Berufsgruppe klar und einheitlich geregelt werden.

Mindestlöhne

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