Mit 1. 3. 2002 tritt ein Kollektivvertrag für Leiharbeiter in Kraft, mit dem Bezahlung, Stehzeiten, Dienstreisen, Zulagen und Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) erstmals für diese Berufsgruppe klar und einheitlich geregelt werden.
Mindestlöhne