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Konkursforderung bei Kündigung nach erfolgloser Unternehmensfortführung

ARD 5277/28/2002 Heft 5277 v. 15.1.2002

( § 25 KO, § 3a Abs 4, § 3b Z 4 IESG ) Wurde vorerst in der Berichtstagsatzung die Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt aber ein Beschluss auf Schließung des Unternehmens gefasst, ist binnen Monatsfrist ab Schließungsbeschluss eine Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 KO zulässig und sind Forderungen aus der Beendigung der ordnungsgemäß nach dieser Bestimmung gekündigten Arbeitsverhältnisse Konkursforderungen.

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