(§ 255 Abs 3 ASVG idF vor BGBl I 2000/43) Ob ein Versicherter, der die Voraussetzungen für die Erlangung einer Invaliditätspension nach dem im vorliegenden Fall - mangels Berufsschutzes - maßgeblichen § 255 Abs 3 ASVG nicht erfüllt, in einem der Verweisungsberufe auch tatsächlich eine Beschäftigung finden wird, ist für die Frage der Invalidität ohne Bedeutung. Ein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt liegt nicht schon deshalb vor, weil ältere und in ihrer Arbeitsfähigkeit geminderte Arbeitsuchende gegenüber jüngeren und voll arbeitsfähigen Mitbewerbern auf dem Arbeitsmarkt idR weniger Chancen haben. OGH 19.12.2000, 10 ObS 329/00f.