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LGBl f. Oberösterreich 2001/149

ARD 5274/31/2002 Heft 5274 v. 4.1.2002

Festsetzung des Entgelts, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger in Oberösterreich ab 1. 1. 2002 (Hausbesorger-Entgeltverordnung 2002). Das monatliche Entgelt wird mit € 0,1784 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3217 je Quadratmeter Gehsteigfläche und das Sperrgeld mit € 2,54 vor Mitternacht und € 2,91 nach Mitternacht festgesetzt. Der Materialkostenersatz beträgt 15% des Entgelts. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl f. Oberösterreich 2001/149, 135. Stück, ausgegeben am 21. 12. 2001.

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