vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 Z 2 EStG, § 5 KommStG

ARD 5272/31/2001 Heft 5272 v. 21.12.2001

(§ 22 Z 2 EStG, § 5 KommStG) Für die Kommunalsteuerpflicht der Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kommt es in Zusammenhang mit dem Kriterium des Fehlens des Unternehmerwagnisses nur auf das Unternehmerwagnis in Bezug auf die Eigenschaft als Geschäftsführer an. Hingegen kommt es nicht auf ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft an, weshalb der Haftung für Bankkredite der Gesellschaft keine Bedeutung zukommt (vgl. VwGH 26. 11. 1996, 96/14/0028, ARD 4828/44/97, und VwGH 27. 1. 2000, 98/15/0200, ARD 5121/21/2000). Es mag sein, dass im vorliegenden Fall die Haftungsübernahmen der Gesellschafter-Geschäftsführer für Kredite der GmbH das wirtschaftliche Wagnis in Form eines „existenzbedrohenden Unternehmerrisikos“ auf die beiden Bürgen übertrugen, ein Unternehmerrisiko in ihrer Stellung als Geschäftsführer wird damit aber nicht angesprochen. VwGH 18.07.2001, 2001/13/0090 (vormals 2000/13/0140). (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte