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BGBl II 2001/461

ARD 5272/12/2001 Heft 5272 v. 21.12.2001

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen ab 1. 1. 2002 (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz für das Verfahren 1. Instanz beträgt € 175,- bzw. € 310,- und für das Berufungsverfahren € 310,-. BGBl II 2001/461, ausgegeben am 12. 12. 2001.

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