vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1972, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1972

ARD 5271/11/2001 Heft 5271 v. 18.12.2001

(§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1972, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1972) Es entspricht nicht der Verkehrsauffassung, für den Betrieb eines Ziviltechnikers mit einem Jahresumsatz von 4 bis 6 Mio S ein Flugzeug um rund 8 Mio S aus rein betrieblichen (wirtschaftlichen) Gründen, etwa der größeren Mobilität halber, anzuschaffen und damit die betrieblichen Reisen (hier: zu Baustellen nach Saudi-Arabien) durchzuführen. Hat der Steuerpflichtige, der selbst Pilot ist, mit der Haltung des eigenen Flugzeugs verbundene jährliche Kosten (ohne Berücksichtigung einer Abschreibung für außergewöhnliche wirtschaftliche bzw. technische Abnutzung) in der Größenordnung von rund 45% des Jahresumsatzes in Kauf genommen, können hiefür ausschließlich betriebliche Gründe nicht maßgebend gewesen sein, so dass die Kosten für das Flugzeug nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. VwGH 29.05.2001, 96/14/0069. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte