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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2002

ARD 5269/20/2001 Heft 5269 v. 11.12.2001

​

Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG)

€

3,63

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

€

6,81

Ambulanzgebühr (§ 135a ASVG)

  

- mit Überweisungsschein

€

10,90

- ohne Überweisungsschein

€

18,17

- im Kalenderjahr höchstens

€

72,67

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

€

4,14

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und der Krankenscheingebühr auf Antrag, monatlich

  

- für Alleinstehende

€

630,92

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

€

900,13

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen

  

- für Alleinstehende

€

725,56

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

€

1.035,15

zusätzlich für jedes Kind

€

67,15

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG), 10% der Kosten, mindestens

€

21,80

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 155 Abs 3 ASVG)

  

mindestens

€

5,91

höchstens

€

15,02

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen

  

Nettoeinkommen monatlich

€

630,92

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