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Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

ARD 5267/19/2001 Heft 5267 v. 4.12.2001

Durchführungserlass zum KBGG; BMSG 05.11.2001, 52 4400/332-V/2/01

1. Zuverdienstgrenze

Nach § 2 Abs 1 Z 3 KBGG iVm § 8 KBGG ist eine Anspruchsvoraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld (KBG), dass der Grenzbetrag von € 14.600,- im Anspruchsjahr nicht überschritten wird. Die in § 2 Abs 1 Z 3 KBGG geregelte Zuverdienstgrenze stellt auf den "maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte" ab. Es wird dabei grundsätzlich von den Einkünften gemäß dem EStG ausgegangen.

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