Durchführungserlass zum KBGG; BMSG 05.11.2001, 52 4400/332-V/2/01
1. Zuverdienstgrenze
Nach § 2 Abs 1 Z 3 KBGG iVm § 8 KBGG ist eine Anspruchsvoraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld (KBG), dass der Grenzbetrag von € 14.600,- im Anspruchsjahr nicht überschritten wird. Die in § 2 Abs 1 Z 3 KBGG geregelte Zuverdienstgrenze stellt auf den "maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte" ab. Es wird dabei grundsätzlich von den Einkünften gemäß dem EStG ausgegangen.