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Gehaltserhöhung für Angestellte im Metallgewerbe ab 1. 1. 2002

ARD 5267/14/2001 Heft 5267 v. 4.12.2001

Ab 1. 1. 2002 werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten im Metallgewerbe um 3% angehoben. Ist-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen werden um 2,7% erhöht. Die Nachtarbeitszulage beträgt ab 1. 1. 2002 € 1,346. Die weiteren Zulagen steigen um 2,4% bis 2,7%.

Weiters wurde eine Regelung zur Altersteilzeit abgeschlossen. (WrZ v. 29. 11. 2001)

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