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BGBl II 2001/405

ARD 5267/9/2001 Heft 5267 v. 4.12.2001

Verordnung des BMSG, mit der Kriterien für Härtefälle nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) festgelegt werden (KBGG-Härtefälle-Verordnung). Als Härtefälle gelten Fälle mit einer geringfügigen, unvorhersehbaren Überschreitung der Zuverdienstgrenze (d.h. um nicht mehr als 10% des Grenzbetrages iSd § 2 Abs 1 Z 3 KBGG und § 9 Abs 3 KBGG) oder bei Unbilligkeit der Rückforderung des KBG aufgrund der individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verpflichteten. BGBl II 2001/405, ausgegeben am 21. 11. 2001.

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