( KV-Handelsangestellte ) Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden in der Gehaltstafel a) im Gehaltsgebiet A ab 1. 1. 2002 um 1,8% sowie um einen Absolutbetrag von S 130,- erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,6% erhöht. Die sich daraus ergebenden Schillingbeträge werden auf die korrespondierenden Positionen der übrigen Gehaltstafeln b) bis g) und des Gehaltsgebietes B übertragen.