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§ 175 NÖ LAbgO, § 227 BAO

ARD 5262/36/2001 Heft 5262 v. 16.11.2001

(§ 175 NÖ LAbgO, § 227 BAO) Der in § 175 Niederösterreichische Landesabgabenordnung (NÖ LAbgO) vor Ausstellung eines Rückstandsausweises vorgesehenen Mahnung kommt kein Bescheidcharakter zu. Diese kann daher auch nicht angefochten werden. VwGH 15.05.2000, 95/17/0458. (Beschwerde abgewiesen)

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