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§ 175, § 334 Abs 1 ASVG, § 6 KJBG

ARD 5262/9/2001 Heft 5262 v. 16.11.2001

(§ 175, § 334 Abs 1 ASVG, § 6 KJBG) Einen Facharbeiter, der weder Lehrlingsausbildner im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ist, noch über die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) und der dazu ergangenen Verordnung Bescheid weiß, trifft kein grobes Verschulden an einem Arbeitsunfall eines ihm ohne nähere Anweisungen zugewiesenen Lehrlings, wenn er diesen nach einer ausführlichen Erklärung der Arbeitsschritte und der Gefahren der Maschine und unter Aufsicht bei einer - den technischen Arbeitnehmerschutzvorschriften entsprechenden - Abkantpresse einsetzte, bei deren Verwendung der Lehrling in Folge 2 Finger verlor.

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