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§ 27 Z 1 AngG

ARD 5260/30/2001 Heft 5260 v. 9.11.2001

(§ 27 Z 1 AngG) Ein im Stationsdienst eines Rehabilitationszentrums tätiger Krankenpfleger genießt nicht nur das besondere Vertrauen des Arbeitgebers - obliegt ihm doch die unmittelbare Pflege und Obsorge über die ihm anvertrauten, schwerstgeschädigten Patienten und im Bedarfsfall auch die ehestmögliche Herbeiholung ärztlicher Hilfe -, sondern auch jenes der auf seine Pflege angewiesenen Patienten. Geht ein Pflegehelfer mit einem Patienten derart forsch um, dass dieser Schmerzen verspürt, duscht er ihn mit kaltem Wasser und verhält er sich auch gegenüber der Leiterin des Pflegedienstes aggressiv, setzt er ein Verhalten, das geeignet ist, das Vertrauen des Arbeitgebers derart zu erschüttern, dass diesem in Hinblick auf einen den Anforderungen der Patienten gerecht werdenden Pflegedienst eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers selbst innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist, und eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG rechtfertigt. OGH 23.05.2001, 9 Ob A 130/01k , in Bestätigung von OLG Wien 22. 1. 2001, 8 Ra 381/00h, und ASG Wien 26. 6. 2000, 20 Cga 216/98z, ARD 5181/39/2001.

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