Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr. Für die Gletscherregionen und deren Einzugsbereich wird ein Kontingent von 860 ausländischen Saisonarbeitskräften für Kärnten (10), Salzburg (50) und Tirol (800) festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2002 enden dürfen. BGBl II 2001/379, ausgegeben am 31. 10. 2001.