Zusammengestellt von Amtsdir. Josef Hofbauer, Mitarbeiter der Lohnsteuerabteilung im BMF
Was gilt ganz allgemein?
Gemäß den Bestimmungen des § 32 Z 2 EStG sind Einkünfte aus einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit iSd § 2 Abs 3 Z 4 EStG den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG (also den Einkünften des Verstorbenen) zuzuordnen, auch wenn diese dem Rechtsnachfolger zufließen.