(§ 332 ASVG, § 1295 ABGB) Die von einem Versicherten nach einem Verkehrsunfall aus Eigenem bestrittenen Selbstbehalte im Krankenhaus und die Überstellungskosten in das Krankenhaus seines Wohnortes sind von der Legalzession des § 332 ASVG auf den SV-Träger nicht erfasst und können daher gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.
OLG Graz 03.05.2001, 4 R 59/01f