Für die Arbeiter in der Metallindustrie und für die Industrieangestellten werden mit 1. 11. 2001 die Ist-Löhne (Ist-Gehälter) um 2,9%, mindestens S 600,- (€ 43,60), angehoben. Die KV-Mindestlöhne und -gehälter werden um 3,0%, Zulagen (gültig ab 1. 1. 2002) und Lehrlingsentschädigungen um 2,9% erhöht. Neben der Anrechnung von Karenzurlaub beim Jubiläumsgeld wurden Änderungen bezüglich der Aufwandsentschädigungen, Kilometergeld-Regelung sowie Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfall beschlossen.