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Änderung des ASVG durch eine 59. ASVG-Novelle

ARD 5257/1/2001 Heft 5257 v. 24.10.2001

Ministerialentwurf v. Oktober 2001

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Durch eine 59. ASVG-Novelle sollen neben redaktionellen Klarstellungen vor allem Rechtsbereinigungen, Verbesserungen der Praxis und Anpassungen an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung vorgenommen werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:

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