Ministerialentwurf v. Oktober 2001
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Durch eine 59. ASVG-Novelle sollen neben redaktionellen Klarstellungen vor allem Rechtsbereinigungen, Verbesserungen der Praxis und Anpassungen an die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung vorgenommen werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben: