(§ 1 Abs 3 IESG, § 879 ABGB) Die Bevorschussung von Arbeitslöhnen von Arbeitnehmern eines insolventen Unternehmens durch die Gesellschafter einer Auffanggesellschaft zulasten der Forderungen der Arbeitnehmer gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist sittenwidrig und stellt eine unwirksame Überwälzung der Lohnzahlungspflicht auf den Fonds dar.
OGH 11.01.2001, 8 Ob S 269/00t