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Haftung für Betriebspensionsanspruch bei Insolvenz der übernehmenden Gesellschaft

ARD 5254/3/2001 Heft 5254 v. 12.10.2001

(§ 1405 ABGB, § 23 Abs 3 AngG [§ 3, § 6 AVRAG]) Wurde bei Betriebsübergang in der Übernahmevereinbarung für die pensionsvertraglichen Ansprüche keine Regelung getroffen, haftet bei einer Insolvenz der übernehmenden Gesellschaft die übertragende Gesellschaft auch nicht subsidiär.

OGH 12.04.2001, 8 Ob A 98/00w

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