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§ 17 Slbg. BehindertenG

ARD 5252/38/2001 Heft 5252 v. 5.10.2001

(§ 17 Slbg. BehindertenG) Ist der Lebensunterhalt eines behinderten Unterhaltsberechtigten durch dessen Unterbringung in einem Pflegeheim nicht „vollends gesichert“ - deckt somit die Unterbringung nicht alle Lebenshaltungskosten inklusive Verpflegung, Kleidung und weitere Anliegen ab -, ist dies bei der Frage der Abschöpfung der Familienbeihilfe beim unterhaltspflichtigen Angehörigen im Rahmen des zu leistenden Kostenbeitrages zu berücksichtigen. VwGH 15.11.2000, 97/08/0120. (Bescheid aufgehoben)

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