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§ 2 Abs 3 EStG, § 1 Abs 1 LiebhabereiVO

ARD 5251/49/2001 Heft 5251 v. 2.10.2001

(§ 2 Abs 3 EStG, § 1 Abs 1 LiebhabereiVO) Der Umstand, dass ein Schauspieler für den Zeitraum von 3 Jahren einzig und allein betragsmäßig ansteigende Aufwendungen für Vorsprachen geltend gemacht hat, ohne dass ein Engagement erwirkt werden konnte, spricht nicht für die Ausübung einer Tätigkeit nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Zwar ist einem Schauspieler eine „Durststrecke" zuzugestehen, dieser wird durch Anerkennung negativer Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Die Aufwendungen für diverse Vorsprachen sind in ihrer Gesamtheit nicht als ertragsteuerlich anzuerkennende „Investitionen in die Zukunft“ zu qualifizieren, zumal die Betriebsführung des Schauspielers in objektiver Betrachtung niemals einen Gesamtüberschuss zur Folge gehabt hätte.

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