vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltfortzahlung bei Lehrlingen

ARD 5250/3/2001 Heft 5250 v. 28.9.2001

Worauf hat der Lehrling Anspruch?

Im Fall der Arbeitsverhinderung hat der Lehrberechtigte gemäß § 17a BAG bis zur Dauer von 4 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und bis zur Dauer von weiteren 2 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen

der vollen Lehrlingsentschädigung und

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte